kino.to

«Newsflash» Sein Brille ist randlos, sein Hemd blau-weiß gestreift, er nimmt im Gerichtssaal Platz und studiert sofort Dokumente, die er schließlich unterschreibt. Dirk B. wirkt wie ein solider mittelständischer Geschäftsmann.

Auch Staatsanwalt Dietmar Bluhm sieht im Chef des illegalen Filmportals Kino.to einen Unternehmer, der von seinem Geschäft etwas verstand und darin erfolgreich war: Urheberrechtsverletzungen in großem Stil und die Vermarktung der Seite Kino.to, die Links zu illegalen Filmen und Serien bereit stellte.

Nun wurde Dirk B. vom Leipziger Landgericht zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Knapp vier Millionen Euro Umsatz hat Dirk B. mit Kino.to erzielt, das Geld muss er laut Urteil an den deutschen Staat abgeben. Es ist die höchste Strafe, die ein deutsches Gericht jemals wegen Urheberrechtsverletzungen gefällt hat.

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Kurz nachdem das Landgericht Leipzig den Betreiber von Kino.to zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt hat, legte eine Gruppe von Anonymous die Internetseite des Bundesjustizministeriums lahm.

Auf Twitter war gut eine Stunde nach Bekanntwerden des Urteils zu lesen: #OpKino just started! “TANGO DOWN:bmj.de #WeAreLegion #ExpectUs” – Was soviel heißt wie, die “Operation Kino” hat begonnen! Kurz nach diesem Tweet war die Seite des Bundesjustizministeriums “justiz.sachsen.de” außer Gefecht gesetzt und der man erhielt folgende Meldung:

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